Vorübergehendes Fahrverbot an Hochwasserdeichen
Natalia Mróz
Aufgrund der hydrologischen und meteorologischen Situation hat der Direktor des Regionalen Wasserwirtschaftsamtes in Szczecin des Staatlichen Wasserschatzamtes in Polen (Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie) ein vorübergehendes, dauerhaftes Fahrverbot auf den Hochwasserdeichen verhängt.
Dieses Verbot gilt für das gesamte Gebiet des Regionalen Wasserwirtschaftsamtes in Szczecin ohne Ausnahmen. Das Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt ab dem 18.09.2024 bis auf Widerruf.
Nach den Bestimmungen des Wassergesetzes: „Wenn die Dichtheit oder Stabilität eines Ufers bedroht ist und eine Gefahr eintritt, die eine Einschränkung der Bewegung entlang des Ufers erforderlich macht, erlässt der Eigentümer oder Verwalter des Ufers ein vorübergehendes Verbot der Bewegung entlang des Ufers“.
Nach geltendem polnischem Recht wird eine Person, die die Deichbefestigung beschädigt, mit einer Geldstrafe oder einem Verweis bestraft. Die gleiche Strafe wird auch gegen Personen verhängt, die gegen andere von den zuständigen staatlichen oder kommunalen Behörden verhängte Beschränkungen für die Nutzung von Hochwasserdeichen verstoßen.