Wohnung zu renovieren. Neue Verteilung
Marta Kufel

Die kommunale Gebäude- und Wohnungsverwaltung (ZBiLK ) führt eine zusätzliche Möglichkeit für interessierte Personen ein, eine Kommunalwohnung im Austausch gegen eine Renovierung dieser zu mieten. Das neue Angebot ist ein Verzeichnis der Wohnungen, für die es bisher keine Interessenten gab. Die aktuelle Liste ist bereits auf der Seite der ZbiLK zugänglich.
Verzeichnis der Kommunalwohnungen im Austausch gegen eine Renovierung.
Derzeit befinden sich auf dieser Liste über einhundert Wohnungen, für die bisher niemand einen Antrag gestellt hat. Die Angebote enthalten detaillierte Informationen betreffs des Lokals, seiner Lage, Größe, Umfang der Renovierungsarbeiten sowie geschätzte Kosten der Durchführung. Wir erfahren auch die Höhe der Miete sowie der Kosten für die Medien. Die Angebote der Lokale sind bis zum Eingang eines kompletten Antrags auf der Internetseite einzusehen. Personen, die an der Durchführung der Renovierungsarbeiten und der Miete des entsprechenden Lokals interessiert sind, können jederzeit einen Antrag dazu beim Sitz der ZBiLK in der Straße ul. Mariackiej 25 stellen. Der Antrag wird von einem Mitarbeiter unter Feststellung der Eingangszeit des Antrages entgegengenommen. Die Person, de einen vollständigen Antrag einreicht und die, im Beschluss festgelegten Kriterien erfüllt, erhält einen Bescheid zum Vertragsabschluss und der Ausführung der Renovierung.
Das aktuelle stetige Verzeichnis befindet sich auf der Seite :http://zbilk.szczecin.pl/?type=article&action=view&id=2016
Neue Angebote bis zu zweimal im Monat.
Außer dem stetigen Verzeichnis, wird die ZBiLK auch Angebote von Wohnungen zur Renovierung gemäß den aktuellen Bestimmungen veröffentlichen, die seit 2020 gelten. Seit dieser Zeit müssen die Einwohner von Stettin nicht mehr einige Monate auf die Veröffentlichung des Termins zur Antragsannahme für Wohnungen zur Renovierung warten. Die Verzeichnisse werden jetzt bis zu zweimal monatlich an der Informationstafel oder der Internetseite der ZbiLK veröffentlicht.
Welche Voraussetzungen sind für einen Antrag auf eine Wohnung zur Renovierung notwendig ?
Die Bewertung der Anträge erfolgt erst einmal im Hinblick auf die Erfüllung grundlegender Bedingungen (wohnhaft in Stettin, keine eigene Wohnung, Einkommenskriterien). Wenn oben genannte Punkte erfüllt sind, unterliegt der Antrag der Punktebewertung, wo Fragen wie u.a.: Zeitraum des Wohnens in Stettin, Gesundheitszustand, Anzahl der Kinder, und auch die Art der Nutzung bisheriger Wohnungen (für Zerstörung werden Punkte abgezogen).
Zusätzliche Punktewerden für junge Familien vergeben, in denen die Familienmitglieder nicht äter als 35 Jahre sind. Für eine kommunale Wohnung können sich Einwohner bewerben, die in Stettin wohnen und keine eigene Wohnung haben, z.B. wohnen bei ihrer Familie oder mieten ein Zimmer von einer Privatperson. Ein wichtiger Punkt ist das Einkommen. Das Familieneinkommen beispielsweise einer dreiköpfigen Familie darf zwischen ungefähr 3000 PLN und 6900 PLN und einer fünfköpfigen Familie zwischen ca. 5000 PLN bis 9400 PLN liegen.
Die Wohnung ist ausgewählt – Zeit für die Renovierung.
Der Termin für die Ausführung der Arbeiten beträgt 8 Monate (mit Baugenehmigung 12 Monate). Die Durchschnittskosten für solch eine Renovierung betragen einige zehntausend Zloty. Während der Renovierung wird keine Miete gezahlt. Die renovierende Person zahlt lediglich die Medien, also die Rechnungen für Gas, Strom und Wasser. Nach der Renovierung der Wohnung wird ein Mietvertrag mit der Person unterzeichnet, die die Renovierung vorgenommen hat. Seit 2012 hat die die kommunale Gebäude- und Wohnungsverwaltung schon über 1300 solcher Wohnungen vergeben.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Telefonnummer: 91 48 86 333 oder 91 48 86 301 Mehr auf der Internetseite zbilk.szczecin.pl