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      Verbot der Nutzung der Oder-Gewässer bis auf weiteres verlängert

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Verbot der Nutzung der Oder-Gewässer bis auf weiteres verlängert

      Das Verbot, die Oder-Gewässer zu nutzen, wurde bis auf weiteres verlängert. Das Verbot gilt nicht für das Stettiner Haff.

      Der Wojewode Zbigniew Bogucki hat im Zusammenhang mit der Verschmutzung der Oder auf dem Gebiet der Woiwodschaft Westpommern bis auf weiteres das Verbot des direkten Kontakts mit allen Gewässern der Oder, einschließlich der Ost- und der West-Oder sowie der Verbindungskanäle, sowie mit den Gewässern des Dammschen Sees (Jeziora Dąbie) und allen anderen Gewässern, durch die die Oder fließt, auf dem Abschnitt von der südlichen Grenze der Woiwodschaft Westpommern, d.h. von km 622,900 der Oder bis zur Höhe des Nordufers der Insel Wielkie Karw – Zipfel N, d.h. km 45,350 der Wasserstraße zwischen Swinemünde und Stettin,  sowie die Nutzung dieser Gewässer verlängert.

      Das Verbot umfasstTrinkwasser, Betreten von Gewässern, Baden, Angeln, Fischverzehr, Tränken von Vieh und Haustieren, Verwendung von Wasser für häusliche Zwecke, einschließlich Gießen, und andere Aktivitäten, die einen direkten Kontakt mit allen Gewässern der Oder beinhalten.

      Nach einer Entscheidung des Wojewoden von Westpommern gilt das Verbot nicht für Tätigkeiten im Bereich des Notfallmanagements, Bauarbeiten, der Gewässerunterhaltung, Wartungsarbeiten, der Schifffahrt und der Deaktivierung von Fanggeräten, Reusen und Netzen.

      Das Verbot ist bis auf weiteres in Kraft und trat am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Wojewodschaft Westpommern (d.h. am 25. August 2022) in Kraft. Das Verbot kann je nach Entwicklung in allen Gewässern der Oder verkürzt oder verlängert werden. Bitte folgen Sie den Ankündigungen.

      Rechtsgrundlage: Artikel 60(1) des Gesetzes vom 23. Januar 2009 über den Wojewoden und die Regierungsverwaltung in der Wojewodschaft.

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