Social media

Filtrowanie

Kategorie

    Archiwum

      Verbot der Nutzung der Gewässer der Oder bis zum 18. August. Der Woiwode von Westpommern hat eine Verordnung erlassen

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Verbot der Nutzung der Gewässer der Oder bis zum 18. August. Der Woiwode von Westpommern hat eine Verordnung erlassen

      Wojewode Zbigniew Bogucki hat im Zusammenhang mit der Verschmutzung der Oder in der Woiwodschaft Westpommern den direkten Kontakt mit den Gewässern der Oder, einschließlich des Stettiner Haffs, der Ostoder und der Westoder unterhalb von Widuchowa sowie der Verbindungskanäle, und deren Nutzung verboten.

      Das Verbot wurde bis einschließlich 18. August verhängt und trat am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Woiwodschaft Westpommern in Kraft (d.h. am 12. August 2022 um 17.12 Uhr).

      Das Verbot gilt für das Trinken von Wasser, das Betreten von Gewässern, das Baden, das Fischen, den Verzehr von Fischen, das Tränken von Vieh und Haustieren, die Verwendung von Wasser für häusliche Zwecke, einschließlich des Gießens, und andere Aktivitäten, die einen direkten Kontakt mit den Gewässern der Oder, einschließlich des Stettiner Haffs, der Ostoder und der Westoder unterhalb von Widuchowa, beinhalten.

      Nach einem Beschluss des Woiwoden von Westpommern gilt das Verbot nicht für Tätigkeiten im Bereich des Notfallmanagements, der Bauarbeiten, der Wasserpflege, der Schifffahrt und der Deaktivierung von Fanggeräten, Reusen und Netzen.

      Rechtsgrundlage: Art. 60 (1) des Gesetzes vom 23. Januar 2009 über den Gouverneur und die Regierungsverwaltung in der Woiwodschaft

      Bądź na bieżąco!

      Kliknij w przycisk „Obserwuj”, aby być bieżąco z wiadomościami ze Szczecina. Najbardziej interesujące wpisy znajdziesz w Google News!