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      Сертифікати (довідки) на отримання вугілля в новому році

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Сертифікати (довідки) на отримання вугілля в новому році

      Ab dem 2. Januar 2023 werden in der Stadtverwaltung Bescheinigungen ausgestellt, die zum Kauf einer zweiten Partie Kohle berechtigen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Besitz der Bechei nigung Voraussetzung für den Kauf von Kohle zu Vorzugsbedingungen ist.  

      Gemäß dem Gesetz vom 27. Oktober 2022 über den vergünstigten Kauf von festen Brennstoffen für Haushalte (Gesetzblatt von 2022, Punkt 2236),  sind Haushalte berechtigt, Kohle zu vergünstigten Bedingungen zu kaufen:

      - an die die Kohlebeihilfe gezahlt wurde;;

      - deren Antrag auf Zahlung einer Kohlebeihilfe von der Stettiner Leistungsstelle bewilligt wurde;

      - die keinen Antrag auf Zahlung einer Steinkohlebeihilfe gestellt haben, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Beihilfe erfüllen, wie im Gesetz über die Steinkohlebeihilfe vom 5. August 2022 beschrieben.

      Der Verkauf der Kohle erfolgt auf der Grundlage von Bescheinigungen, die von der Stadtverwaltung ausgestellt werden in den folgenden Kohlehandlungen:

      - Firma Handlowo-Usługowa Jarosław Kolski, ul. Świerczewska 5, Stettin, Tel.: 517 596 546;

      - Przedsiębiorstwo Handlowe Węglobud S.A.  Kohlehandlung ul. Jesienna 16, Stettin, Tel.: 91 462 95 28, 501 153 951.

      - Andrzej Pawełczyk, Kohlehandlung ul. Młyńska 1A, Przęsocin, Tel.: 509 395 455;

      - Passa Michał Karaś, ul. Warcisława I 4B, Stettin, Tel.: 91 421 43 99.

      Becheinigungen, die nach dem 1. Januar 2023 ausgestellt werden, berechtigen den Inhaber zu einem einmaligen Kauf von 1,5 Tonnen Kohle bis Ende April 2023. 

      Achtung! Bescheinigungen die bis zum 31. Dezember 2022 ausgestellt wurden, bleiben auch im Jahr 2023 gültig. Wer bis zum 31. Dezember eine Bescheinigung erhalten, aber nicht die vollen 1,5 Tonnen Kohle gekauft hat, kann auch nach dem 1. Januar 2023 die restliche Kohle auf der Grundlage der Bescheinigung kaufen, allerdings nur in der selben Kohlehandung. 

      Anträge auf Bescheinigungen werden in der Abteilung für Umweltschutz, Zimmer 360 (3. Stock, linker Flügel, pl. Armii Krajowej 1 und in der Filiale der Stettiner Stadtverwaltung in Prawobrzeże, ul. Rydla 39-40, Stand 9, entgegengenommen.

      Eine Antragsvorlage zum Herunterladen finden Sie unter:

      https://eurzad.szczecin.pl/chapter_51199.asp?soid=3E44D0794DA746CF9C1ADFAAC7359C9A, sowie in Papierform am Ort der Antragstellung.

      Für weitere Informationen über die Ausstellung von Bescheinigungen rufen Sie bitte auch die Nummer 91 42 45 000 an.

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