Die Stadtpolizei erinnert: Deratisierungspflicht bis Ende September
Marta Kufel

Die Stadtpolizei erinnert an die zweite Deratisierungspflicht in diesem Jahr, die zwischen dem 15. und 30. September ansteht.
Derzeit richten die Beamten von vier Filialen der Stadtpolizei Stettin (Śródmieście, Zachód, Północ und Prawobrzeże) ein Schreiben an:
- Eigentümer
- Miteigentümer
- Nießbrauchsberechtigte
- Organisationseinheiten
- Personen, die mit der Verwaltung oder Nutzung der Immobilie betraut sind
- andere Inhaber der Immobilie
mit der Bitte um Informationen über die Erfüllung der Deratisierungspflicht in den angegebenen Fristen.
Anschließend werden Sie aufgefordert, zu bestätigen, dass eine Deratisierung stattgefunden hat, und Quittungen für den Kauf von Deratisierungsprodukten vorzulegen oder einen Vertrag mit einem spezialisierten Unternehmen vorzulegen, das Dienstleistungen in diesem Bereich anbietet.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Stadtgemeinde Stettin in Verbindung mit dem Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden Art. 4 Abs. 2 Punkt 8
Beschluss Nr. VI/81/15 des Stadtrates von Stettin über die Einführung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Stadtgemeinde Stettin in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Punkt 8 des Gesetzes über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden:
„§ 13 Die Deratisierung wird jährlich im gesamten Gebiet der Stadt Stettin an den folgenden Terminen durchgeführt:
Vom 15. bis 30. April
Vom 15. bis 30. September”