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      Coronavirus #104 – "Gelbe Zone" im ganzen Land

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Coronavirus #104 – "Gelbe Zone" im ganzen Land

      Mit Entscheidung des Ministerrades vom 10. Oktober dieses Jahres (Samstag) gelten für das gesamte Land die verschärften Vorschriften der so genannten „gelben Zone”. Eine Ausnahme bilden Bezirke mit der höchsten Anzahl an COVID-19 Infizierten, die sich in der „roten Zone” befinden. Das bedeutet, das das Bedecken von Mund und Nase im ganzen Land zur Pflicht wird.

      Die Stadt Stettin ist in ständigem Kontakt mit der Hygienebehörde und wie bisher werden wir gemäß den Vorschriften handeln (dies betrifft städtische Veranstaltungen oder Kultureinrichtungen). Darüber hinaus werden Patrouillen der Stadtpolizei durch Tonemissionen aus Streifenwagen an die geltenden Einschränkungen erinnern. Wir appellieren an die Einwohner um Vernunft und Verantwortungsbewusstsein. Nur so können wir den Eintritt in die  „rote Zone” vermeiden, wo die Einschränkungen um ein Vielfaches größer sind.

      Nachfolgend die Restriktionen für die Einwohner in der  „gelben Zone”:

      Masken:

      - verpflichtend im öffentlichen Raum

      - eine Ausnahme bilden Wälder, Parks, Strände, Botanische Gärten und Grünanlagen

      Kulturveranstaltungen:

      - in Räumen max. 25% der Zuschauer

      -  im Freien 100 Personen (unter der Bedingung 1 Person auf 5 m2)

      Sportveranstaltungen:

      - max. 25% der Zuschauer

      Gastronomie:

      - 1 Person auf 4m2

      Kinos:

      - max. 25% der Zuschauer

      Fitnessstudios:

      - 1 Person auf 7 m2

      Organisation von Kongressen und Messen:

      - 1 Person auf 4m2

      Hotels

      - zugelassen, mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken

      Rummel, Vergnügungsparks, Erholungsparks

      - 1 Person auf 10m2

      Sanatorien, Reha – Einrichtungen , Kureinrichtungen:

      - bei negativen Corona – Test max. 6 Tage vor Reha – Beginn

      Versammlungen:

      - max. 150 Personen

      Kirchen:

      - im Inneren Maskenpflicht

      - im Außenbereich 1,5 m Abstand oder Maske

      Hochzeiten und Feiern:

      - max. 100 Personen

      Öffentlicher Transport:

      - 100% der Sitzplätze oder 50% der Sitzplätze und  50% der Stehplätze

      - Maskenpflicht

      Handel

      - Handschuhe/Desinfektion

      Nachtclubs, Diskotheken

      - Verbot der Öffnung

      Kosmetik- und Friseursalons, Tattoo - Studios:

      - es darf nur das Servicepersonal und der Kunde anwesend sein

      Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der  Regierung.

       

      Die neuesten Informationen zu Maßnahmen der Stadt gegen den Coronavirus sind erhältlich auf der spezielle eingerichteten Internetseite: koronawiruhttp://www.koronawirus.szczecin.eu/s.szczecin.eu

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