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Was Sie in Parks nicht tun sollten

Marta Kufel

Marta Kufel

Was Sie in Parks nicht tun sollten

Die Stadträte haben die von der Stadt vorgeschlagenen Vorschriften für die Nutzung von Grünflächen verabschiedet, die klar festlegen, was in den Parks von Stettin erlaubt ist und was nicht.

Was verbietet also die neue Verordnung?

In erster Linie das Befahren und Bewegen von Grünflächen mit jeglichen Fahrzeugen ohne schriftliche Genehmigung des Verwalters. Dank der Bestimmungen der Verordnung können die Stadtpolizei und die Polizei wirksamer gegen das Befahren und die Zerstörung von Parks vorgehen.

Das Verbot gilt nicht für:

- Tretroller,
 - Elektroroller,
 - persönliche Transportmittel,
 - Fortbewegungshilfen,
 - gekennzeichnete Fahrzeuge von Dienstleistern und Unternehmen, die Grünflächen pflegen.

– In Parks und Grünanlagen ist es ebenfalls untersagt, Tafeln, Anschläge und Werbeplakate anzubringen, Handel zu treiben, Dienstleistungen zu erbringen und Werbeaktionen durchzuführen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Verwalters vor – informiert Paulina Łątka vom Informationszentrum der StadtEs ist verboten, offenes Feuer zu machen und außerhalb der vom Verwalter ausgewiesenen Bereiche zu grillen, die Ruhe und Sicherheit anderer Personen zu stören, in Springbrunnen und anderen Gewässern zu baden, Feuerwerk und andere schädliche Chemikalien zu verwenden. Bei der Nutzung der Parks sind alle verpflichtet, die Ausstattung, die dort lebenden Tiere und schließlich die Grünanlagen selbst zu respektieren.

Es ist außerdem erforderlich:

- die Verkehrszeichen und Hinweisschilder zu beachten,

- die Regeln des Zusammenlebens sowie Ordnung und Sauberkeit zu wahren.

In Grünanlagen gelten ebenfalls die für öffentliche Plätze geltenden Beschränkungen und Verbote, die in den allgemein geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz, im Gesetz über die Erziehung zur Abstinenz und im Gesetz über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie in den örtlichen Vorschriften festgelegt sind.

Die Verordnung tritt 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Woiwodschaft Westpommern in Kraft.

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