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      To the rescue of Lviv’s historical monuments

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      To the rescue of Lviv’s historical monuments

      Der Frühlingsbeginn ist in Stettin der Zeitpunkt, an dem die meisten Anmeldeverfahren für Bildungseinrichtungen beginnen. In diesem Jahr beginnt die Anmeldung für die 1. Klassen der Grundschulen, öffentliche Kindergärten und Vorschulabteilungen der Grundschulen am 1. März.

      Wie in den Vorjahren können Eltern die Website nutzen, um ihr Kind in einer Einrichtung anzumelden.  https://nabor.pcss.pl/szczecin/. Hier finden Sie unter anderem Informationen zu den einzelnen Einrichtungen und deren Angebot.

      Anmeldung für den Kindergarten

      Das diesjährige Anmeldeverfahren für freie Plätze beginnt am 1. März dieses Jahres. Für das Ausfüllen des Antrags und die Einreichung der vollständigen Unterlagen haben die Eltern bis zum 18. März dieses Jahres Zeit.

      Am Anmeldeverfahren für Kindergärten können Kinder teilnehmen, die zwischen 2016-2019 geboren wurden (d. h. im Alter von 3-6 Jahren) und mit ihren Eltern in der Stadt Stettin wohnen. Wichtig ist, dass nur Kinder am Anmeldeverfahren teilnehmen, die noch keine öffentlichen Kindergärten oder Vorschulabteilungen der Grundschulen besucht haben oder die die Einrichtung wechseln möchten.

      Einschulung in die 1. Klassen der Grundschule

      Am 1. März 2022 beginnt auch das Anmeldeverfahren für die 1. Klassen der Stettiner Grundschulen. Sie betrifft vor allem Kinder, die 2015 geboren wurden, also 7-Jährige, die schulpflichtig sind. Für die 1. Klasse der Grundschule können Eltern jedoch auch 6-jährige Kinder (die 2016 geboren wurden) anmelden.  

      Auf Antrag eines Elternteils kann ein Kind, das im betreffenden Kalenderjahr sechs Jahre alt wird, mit der Grundschule beginnen, wenn es über ein, von einer psychologisch-pädagogischen Beratungsstelle ausgestelltes Gutachten verfügt. Der zweite Fall, in dem ein 6-jähriges Kind die Schule besuchen kann, ist, wenn das Kind im Schuljahr vor dem Schuljahr, in dem es die Grundschule besuchen soll, eine Vorschulerziehung erhalten hat. Wichtig ist, dass in diesem Fall kein Gutachten der Beratungsstelle erforderlich ist.

      ZEITPLAN DER ANMELDUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHEN KINDERGÄRTEN UND VORSCHULABTEILUNGEN:

      - 1.-18.03.2022  – Einreichung des Antrags auf Aufnahme in einen öffentlichen Kindergarten oder eine Vorschulabteilung einer Grundschule mit Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber die Voraussetzungen oder Kriterien für das Einstellungsverfahren erfüllt.

      - 21.03.-8.04.2022  – Überprüfung der Anträge auf Aufnahme in den Kindergarten oder die Vorschulabteilung durch das Auswahlkomitee.

      - 15.04.2022 – Veröffentlichung der Liste der qualifizierten und nicht qualifizierten Bewerber durch den Auswahlausschuss.

      - 19.-22.04.2022 – Bestätigung des Antrags durch ein Elternteil des Antragstellers durch eine schriftliche Erklärung.

      - 25.04.2022 – Veröffentlichung der Liste der zugelassenen und nicht zugelassenen Bewerber durch den Auswahlausschuss.

       

      ZEITPLAN FÜR DIE ANMELDUNG FÜR DIE 1. KLASSEN DER GRUNDSCHULEN:

      - 1.-18.03.2022 – Einreichung des Antrags auf Aufnahme in die 1. Klasse der Grundschule mit Unterlagen, die belegen, dass der Bewerber die Voraussetzungen oder Kriterien erfüllt, die für das Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.

      - 7.-11.03.2022 – Durchführung von körperlichen Eignungstests für Bewerber, die sich für die Aufnahme in die 1. Klassen der SPORT-Grundschule, der Schule für MEISTER DES SPORTS oder einer allgemein zugänglichen Grundschule mit Sportabteilung bewerben.

      - 15.03.2022 – Veröffentlichung der Liste der Bewerber durch das Auswahlkomitee, die ein positives Ergebnis der Fitnessprüfung erreicht haben.

      - 28.03.-08.04.2022 – Prüfung der Anträge auf Teilnahme am Unterricht der 1. Klasse der Grundschule und der Unterlagen, die belegen, dass der Bewerber die im Auswahlverfahren berücksichtigten Bedingungen oder Kriterien erfüllt.

      - 19.04.2022 - Veröffentlichung der Liste der qualifizierten Bewerber und Bewerber durch das Auswahlkomitee.

      - 20.-21.04.2022 – schriftliche Bestätigung des Aufnahmewillens eines Elternteils des Antragstellers.

      - 22.04.2022 – Veröffentlichung der Liste der zugelassenen und nicht zugelassenen Bewerber durch den Auswahlausschuss.

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