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      Coronavirus#125 – Szczecin’s largest General Vaccination Point

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Coronavirus#125 – Szczecin’s largest General Vaccination Point

      Weitere Orte zur Betreuung der jüngsten Kinder entstehen in unserer Stadt! Und das alles durch ein EU – Projekt, dank dem die Eltern von hunderten Kindern wieder arbeiten können.

       

      Die Schaffung von vier öffentlichen Kinderclubs ist eine weitere Maßnahme der Stadt, deren Ziel die Schaffung einer höheren Zahl an Betreuungsplätzen im Alter bis 3 Jahre. Dies ermöglicht die Beschäftigung  oder die Rückkehr ins Berufsleben für hunderte Eltern oder Betreuer der jüngsten Einwohner Stettins.

       

      Im Rahmen des Projekts werden 100 neue Betreuungsplätze geschaffen. Ein Teil davon wird an die Bedürfnisse von Behinderten angepasst.

       

      Die neuen Einrichtungen entstehe an folgenden Orten: ul. Piłsudskiego 14, ul. Łokietka 33, ul. Mazurska 31, al. Wojska Polskiego 46.

       

      De Anmeldedokumente sind ab heute auf der Seite  www.zespolzlobkow.szczecin.pl in der Rubrik „Projekty UE”/Projekt kluby dziecięce erhältlich. Die Anmeldung dauert bis zum 31. Juli diesen Jahres.


      Gleichzeitig erinnern wir, dass 2021 eine laufende Anmeldung  im Rahmen der restlichen Projekte, die aus EU- Mitteln finanziert wurden, in den Kinderkrippen Nr. 2, 3, 4 und 6 erfolgt.


      Unterstützung können Eltern/rechtliche Betreuer von Indern bis 3 Jahre erhalten, die in Stettin wohnen und zu einer der folgenden Gruppen gehören:

      Personen, die nicht berufstätig sind (arbeitslos oder passiv berufstätig), darunter Personen im Erziehungsurlaub oder sind berufstätig Personen, die aktuell  (während der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für das Kind) im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sind.

      Grundvoraussetzung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Projekt ist der Beginn einer Beschäftigung oder die Rückkehr in den Beruf durch die Eltern/rechtliche Betreuer. Im Falle der ersten Personengruppe  (nicht arbeitende Personen, darin die, im Erziehungsurlaub befindlichen) der Teilnehmer hat 3 Monate Zeit, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Im Falle der zweiten Gruppe  (Personen im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit) muss der Teilnehmer am Tag des Beginns der Betreuung des Kindes in der Kindergrippe, in den Beruf zurückkehren.

      Was wichtig ist, in allen RPO Projekten haben Personen (Eltern/Betreuer) mit Behinderungen Vorrang.

      Detaillierte Informationen befinden sich auf der Internetseite der Vereinigten Städtischen Kindergrippen in Stettin: www.zespolzlobkow.szczecin.pl.

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