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      Taxifahrern bleibt immer weniger Zeit

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Taxifahrern bleibt immer weniger Zeit

      Nur noch bis Ende des Jahres können Taxifahrer/innen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsänderungsgesetzes (sog. "lex Uber") ihre vor 2020 erworbenen Lizenzen an die Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung anpassen.

      Die "alten" Lizenzen laufen am 31. Dezember 2022 aus, und nach diesem Datum sind sie nicht mehr berechtigt, ein Taxi zu fahren. Bisher haben nur 250 Unternehmer in Stettin die notwendigen Formalitäten erledigt. Wir möchten daher die verbleibenden Taxifahrer (von denen es etwa 1.400 gibt) ermutigen, ihre Lizenzen so schnell wie möglich anzupassen und die Angelegenheit nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben, da sich die Wartezeit für neue Dokumente aufgrund der großen Anzahl von Anträgen erheblich verlängern kann.

      Wie kann die Lizenz angepasst werden?

      Schritt 1

      Herunterladen und Ausfüllen des BOI-Antragsformulars - 77 zusammen mit der BOI-Erklärung - 63

      Die Anträge sind verfügbar auf der Internetseite eurzad.szczecin.pl sowie in der Stadtverwaltung ( Rechter Flügel, Schalter am Eingang)

      Schritt 2

      Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

      - Kopie der Zulassungsbescheinigung (in der Lizenz vermerkt), zusammen mit dem Eintrag "Taxi",

      - Kopie des Dokuments, das den Rechtsanspruch auf das Fahrzeug bestätigt (z. B. Miet-, Darlehens-, Leasingvertrag usw.) - für den Fall, dass der Unternehmer ein Miteigentümer ist oder der Eigentümer eine andere Person ist,

      - Kopie der aktuellen medizinischen und psychologischen Untersuchungen des Fahrers,

      - Originalbescheinigung des nationalen Strafregisters über die Unbescholtenheit - gilt für den Fahrer (Das Datum der Ausstellung der Unbescholtenheitsbescheinigung darf nicht mehr als einen Monat vor der Einreichung des Antrags liegen).

      Schritt 3

      Reichen Sie die oben genannten Dokumente im Büro der Stadtverwaltung in Raum 62 (Schalter 44-46) oder in einer Zweigstelle der Stadtverwaltung in Raum 20 ein. Die Dokumente können auch per Post an die folgende Adresse geschickt werden: Urząd Miasta Szczecin - Biuro Obsługi Interesantów Pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin oder über die EPUAP-Plattform.

      Interessierte Unternehmer können weitere Informationen beim Bürgerservice unter 91 424 5848 oder 91 424 5604 erhalten.

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