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      Mai-Vademecum

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Mai-Vademecum

      Der erste Auftakt des großen "Volksgrillens" schon in Kürze, denn schon bald ist das verlängerte Mai-Wochenende mit Brückentagen. Das ist eine ausgezeichnete Gelegenheit zu Picknicks und geselliger Runde am Lagerfeuer und beim Grillen.

      Theoretisch haben Grillfans viele Freiheiten. Das polenweit geltende Recht verbietet Grillen auf Balkon oder Terrasse nicht. Aber die Betreiber der jeweiligen Flächen können ihre eigenen Regeln festlegen und Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden. Auch Lagerfeuer sind nur auf extra ausgeschilderten Lagerfeuerstellen erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift können Bußgelder sogar bis zu 5.000 PLN drohen. Im Falle einer Verursachung einer starken Brandgefährdung kann man sogar mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren bestraft werden. Obwohl das landesweit geltende Recht die Möglichkeiten des Grillens nicht regelt, kann eine Genossenschaft, eine Gemeinschaft oder ein anderer Betreiber einer Fläche das Grillen verbieten. Doch die Verstöße gegen ein solches Verbot werden am häufigsten nicht mit irgendwelchen Bußgeldern geahndet. Anders ist es jedoch, wenn dies beispielsweise in der Satzung einer Gemeinschaft oder Genossenschaft festgelegt ist.

      Die Regeln über Grillen ergeben sich nicht unmittelbar aus den allgemeingültigen Rechtsvorschriften. Die Möglichkeit oder das Verbot der Benutzung eines Grills und das Verhalten der Personen resultieren aus einer Reihe von Rechtsakten, hierunter auch des örtlichen Rechts und der Bestimmungen individueller Rechtsträger. Beim Grillen auf dem Balkon ist Vorsicht geboten. Wenn man als Anwohner massiv durch Qualm und Rauch belästigt wird, kann man die Polizei zum Eingreifen benachrichtigen, denn nur die Polizeibeamten, aber nicht die Feuerwehr oder die Beamten der Stadtpolizei, dürfen ein Haus betreten und den Sachverhalt überprüfen. Die Polizeibeamten dürfen zwar das Grillen an sich nicht verbieten, aber sie können den Verursacher der übermäßigen Rauchentwicklung mit einem Bußgeld (bis zu 500 PLN) wegen Ordnungsstörung ahnden. Personen, die Unannehmlichkeiten durch Grillen ihrer Nachbarn auf dem Balkon ausgesetzt sind, können sich zudem auf die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches beziehen. Nämlich auf Artikel 144 ZGB. Diese Vorschrift schützt vor Immissionen, nämlich negativen Einwirkungen von Nachbargrundstücken (Urteil des Appellationsgerichts in Warszawa, Aktenzeichen VI ACa 879/2005). Nach diesem Urteil hat ein Eigentümer einer Immobilie bei der Ausübung seines Rechts von Handlungen abzusehen, die die Nutzung der Nachbargrundstücke in einem Maß beeinträchtigen könnten, das über das allgemein zulässige hinausgeht und das aus der sozialen und wirtschaftlichen Zweckbestimmung der Immobilie und den örtlichen Beziehungen resultiert. Sollte ein solcher Eigentümer entgegen dieser Regel handeln, dann besteht die Chance, die Sache im Gerichtsweg zu entscheiden. Demnach kann häufiges Grillen in der Grillsaison als Handlung anerkannt werden, welche die Nutzung der Wohnung der Anwohner beeinträchtigt. Demnach darf ein Eigentümer einer Immobilie die Anwohner nicht durch störendes Verhalten beeinträchtigen. Das Gericht kann nämlich anerkennen, dass zu häufiges Grillen nahe des Nachbargrundstücks, oder auf einem Balkon - eine Etage unter einer Wohnung eines Anwohners - die Tatbestandsmerkmale dieser Störung erfüllen und somit das Grillen verboten werden kann. Um diese Entscheidung zu erhalten, ist jedoch der Gerichtsweg einzuschlagen. Die Klägerpartei muss dann beweisen, dass der Grillrauch wirklich auf ihr Grundstück oder auf ihren Balkon gelangt und der Gesundheit schadet oder eben für sie störend ist.

      Wenn Sie mit dem Grill die Stadt oder ein Stadtgebiet verlassen, dann muss man wissen, dass - neben den landesweiten Grundsätzen - jede Kommune auf beliebige Art und Weise die Grundsätze der Nutzung von Parkanlagen regeln kann. Wir empfehlen Ihnen, die Sachlage beim Betreiber des jeweiligen Areals genauer zu überprüfen, denn es kann Ausnahmen geben, die in Nutzungsordnungen enthalten sind. Zum Glück gibt es immer häufiger Informationstafeln mit solchen Nutzungsordnungen, die an den Eingängen dieser Parkanlagen aufgestellt sind.

      Aber auch Lagerfeuer sind nur an extra ausgeschilderten Lagerfeuerstellen erlaubt. Solche Feuerstellen sind am häufigsten mit Steinen abgegrenzt. Die Betreiber stellen zudem oft Bänke und Tische neben solchen Feuerstellen auf.

      Im Falle von Lagerfeuern, die wir auf eigenen Grundstücken organisieren möchten, steht uns ebenfalls keine gänzliche Freiheit zu. Der einzige legale Brennstoff ist Holz. Auf Lagerfeuern darf man weder Müll noch Blätter verbrennen. Der Organisator des Lagerfeuers muss die Lagerfeuerstelle mindestens 4 Meter von der Grenze seines Grundstücks, 10 Meter von einem Ackerbaufeld und sogar 100 Meter von einem Wald entfernt anordnen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Bußgeld in Höhe von 50 bis sogar 500 PLN geahndet. Unser Nachbar kann - ähnlich wie im Falle von Grillen - vor Gericht eine Entschädigung geltend machen, wenn er nachweist, dass unser häufiges Sitzen am Lagerfeuer, auf irgendeine Art und Weise für ihn störend ist.

      Räumen Sie auf, bevor Sie den Ort verlassen!

      Am Lagerfeuer oder beim Grillen muss man zudem beachten, dass alle anderen inländischen und lokalen Vorschriften in Bezug auf die Einhaltung der Nachtruhe und das Verbot des Konsums von Alkohol an öffentlichen Orten für uns gelten. Hierbei können wir auch mit einem Bußgeld bis zu 500 PLN wegen des Versuchs des Konsums von Alkohol sowie des Alkoholkonsums und der Ordnungsstörung geahndet werden.

      In einigen Städten kann man jedoch Orte antreffen, an denen das Verbot des Alkoholkonsums an öffentlichen Orten nicht gilt. So ist es beispielsweise in Szczecin in bestimmten Abschnitten der Boulevards. Diese Freiheit darf jedoch das Begehen anderer Ordnungswidrigkeiten nicht nach sich ziehen: wie sittenwidrige Ausschreitungen, Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, Vermüllung und Verunreinigung von Flächen und Konsum von Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 12 Volumenprozent.

      All das muss beachtet werden, damit das verlängerte Mai-Wochenende sorgenfrei, sicher und rechtskonform verläuft.

      Verfügbare Grün- und Freiflächengebiete in Szczecin

      In der Stadt befinden sich fast 20 Grün- und Freiräume für Freizeitaktivitäten, in denen wir uns erholen, ein Lagerfeuer anzünden oder auf dem Grill Würste braten können. Es gelten in diesen Bereichen jedoch bestimmte Regeln, die wir einhalten müssen.

      Die Wochenendzeit ist eine perfekte Gelegenheit, um Grün- und Freiräume für Erholungszwecke in Szczecin zu besuchen. Den Einwohnern stehen hier unter anderem zur Verfügung: Bänke, Überdachungen und Lagerfeuerstellen, wo man ein Lagerfeuer oder einen Grill anzünden kann. In Szczecin gibt es fast 20 Grün- und Freiräume für Erholungszwecke. Die frequentiertesten Orte sind z. B. der Grün- und Freiraum für Sportzwecke (Polana Sportowa) und der Grün- und Freiraum an der Miodowa-Straße, hierunter der Weiße Grün- und Freiraum (Biała) nach dem Forsthaus. Eines enormen Interesses erfreut sich der Grün- und Freiraum nach dem Jezioro Głębokie (Glambeck-See). Alle im linksufrigen Teil von Szczecin gelegenen Grün- und Freiräume befinden sich in der Nähe des Jezioro Głębokie (Glambeck-Sees) und des Waldgebiets Las Arkoński (Eckerberger Wald). Im rechtsufrigen Teil von Szczecin sind fast alle Grün- und Freiräume populär: zwei sind gelegen am Jezioro Szmaragdowe (Herta-See), im Waldpark Klęskowo (Hökendorf) und an der Tczewska-Straße am Fluss Płonia (Plöne).

      Die Freizeit in den Grün- und Freiräumen von Szczecin zu verbringen, ist vor allem ein Vergnügen, dies bedeutet aber auch Pflichten. An diesen Orten müssen wir vor allem die Nutzungsordnung einhalten. In den Grün- und Freiräumen für Freizeitaktivitäten und Erholungszwecke ist es verboten, außerhalb der extra ausgeschilderten Lagerfeuerstellen ein Feuer anzuzünden. Vor dem Verlassen des Ortes muss das Feuer unbedingt gelöscht werden. Äste und Holz, die wir für das Lagerfeuer verwenden wollen, müssen trocken sein. Sie sind vom Erdboden zu sammeln. Lebendes Holz darf nicht abgebrochen oder gefällt werden. Zum Ersten ist das eine Zerstörung der Umwelt, was unter Strafe gestellt ist, und Zweitens, ist solches Holz für uns nicht brauchbar, weil es feucht ist und schwer brennt. Manchmal wird das Holz auch von dem Betrieb für Kommunale Dienstleistungen (Zakład Usług Komunalnych) geliefert. Der Grill muss auf hohen Standfüßen weit entfernt von Pflanzen aufgestellt werden. Es sei denn, die Nutzungsordnung erlaubt das nicht, wie z. B. auf dem Lehrpfad neben der Miodowa-Straße. Untersagt sind zudem Vermüllung, Waschen und Reinigen von Autos, Parken an nicht zugelassenen Orten, Zelten, Reiten, Lärmen und Freilauf von Hunden. Die Autos darf man neben den Grün- und Freiräumen ausschließlich an hierzu kenntlich gemachten Stellplätzen parken. Man darf mit den Autos nicht in den Wald fahren und auch nicht unmittelbar in den Grün- und Freiraum und nicht über die Rasenflächen fahren.

      Grün- und Freiräume für Lagerfeuer- und Grillplätze. Linksufrige Seite von Szczecin:

      - Roter Grün- und Freiraum (Czerwona) - drei Feuerstellen (neben der Schwimm- und Freizeitanlage Arkonka)

      - Grün- und Freiraum Goplany - zwei Feuerstellen

      - Grün- und Freiraum Miodowa - zwei Feuerstellen – an der Miodowa-Str. 3 (mit Autos befahrbar)

      - Weißer Grün- und Freiraum (Biała) - zwei Feuerstellen (nach dem Sitz der Abteilung für Stadtwälder (Wydział Lasów Miejskich), neben der Miodowa-Str.)

      - Grün- und Freiraum Sportowa - drei Feuerstellen

      - Grün- und Freiraum Harcerska - zwei Feuerstellen (neben der Sieben-Mühlen-Route)

      - Grün- und Freiraum am Jezioro Głębokie (Glambeck-See) - zwei Feuerstellen

      - Grün- und Freiraum am Jezioro Głębokie (Glambeck-See) von Wołczkowo (Völschendorf) – eine Feuerstelle

      - Grün- und Freiraum Bagienna Olszyna (am Jezioro Głębokie (Glambeck-See) – am Ende - in der Nähe des Schießplatzes) - eine Feuerstelle

      Grün- und Freiräume für Lagerfeuer- und Grillplätze. Rechtsufrige Seite von Szczecin:

      - Waldpark Klęskowo (Hökendorf) - zwei Feuerstellen

      - Grün- und Freiraum Widok (am Jezioro Szmaragdowe (Herta-See)) - vier Feuerstellen

      - Grün- und Freiraum Słoneczna - vier Feuerstellen (nach dem Gasthof Szmaragd)

      Den Stadtplan mit allen Standorten finden Sie auf der Website www.zuk.szczecin.pl/dzialalnosc/lasy-miejskie/polany

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