Social media

Filtrowanie

Kategorie

    Archiwum

      17°

      Freihfahrten für Schüler

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Freihfahrten für Schüler

      In Beantwortung von Fragen möchten wir Sie darüber informieren, dass Schüler, die ihren Anspruch auf kostenlose Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch nicht erneuert haben, dies immer noch tun können. Die Genehmigung wird bis zum 30. September erteilt, aber die Formalitäten können jederzeit erledigt werden.

      Am 30. September endete die Gültigkeit der Berechtigungen, die auf der SKA (Szczecińska Karta Aglomeracyjna) gewährt wurden, die Kindern die Möglichkeit gab, kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, jedoch innerhalb des vergangenen Schuljahres. Um weiterhin ohne Fahrschein mit Bussen und Bahnen fahren zu können, müssen Sie mit dem  für das neue Schuljahr abgestempelten Schülerausweis zu einem der Kundenservicepunkte der ZdiTM gehen.

      Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen, die auf dem Gebiet der Stadt Stettin und der Gemeinden im Großraum Stettin wohnen, mit denen die Stadt Stettin ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat (Gemeinde Dobra, Gemeinde Police und Gemeinde Kołbaskowo), sind berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr auf allen Linien kostenlos zu nutzen.

      Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß dem Beschluss des Stadtrats die Wohnanschrift auf dem Schülerausweis entscheidend ist. Für den Fall, dass die Schule ein neues Modell des Schülerausweises ausgibt, auf dem die Wohnanschrift nicht enthalten ist, stellt die Einrichtung eine zusätzliche Bescheinigung aus, auf der die Adresse eingetragen wird. Für Verlängerungen der Genehmigung innerhalb derselben Einrichtung ist eine Wohnsitzbescheinigung nicht erforderlich.

      Das Dokument, das Sie zur freien Fahrt berechtigt, ist die personalisierte SJA Karte (Szczecińska Karta Aglomeracyjna).

      Karteninhaber sollten sich mit einem gültigen Schulausweis zum nächsten Kundenzentrum begeben, um ihre Freifahrtberechtigung auf die Karte drucken zu lassen. Die Berechtigung wird für den Zeitraum bis zum 30. September des Schuljahres gewährt, für das der Schülerausweis derzeit gültig ist.

      Neue SKA-Karten werden auf der Grundlage eines ausgefüllten Antrags auf Ausstellung der SKA-Karte ausgestellt, dem ein aktuelles Foto des Kindes, ein gültiger Schülerausweis und eine von der Schule ausgestellte Wohnsitzbescheinigung des Kindes beigefügt sein müssen. Im Falle eines minderjährigen Kindes muss der Antrag von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

      Bądź na bieżąco!

      Kliknij w przycisk „Obserwuj”, aby być bieżąco z wiadomościami ze Szczecina. Najbardziej interesujące wpisy znajdziesz w Google News!