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      Coronavirus #103 –  Stettin in der „gelben Zone”

      Marta Kufel

      Marta Kufel

      Coronavirus #103 –  Stettin in der „gelben Zone”

      Der Ministerrat hat entschieden, dass sich Stettin ab dem 3. Oktober (Samstag) in der so genannten „gelben Zone” befindet. Dies steht in Zusammenhang mit der steigenden Zahl an COVID-19 Infizierten in unserer Stadt in den letzten Tagen. Die Entscheidung der Regierung zieht  weitere Änderungen und Einschränkungen nach sich.

      Die Stadt Stettin ist in stetigem Kontakt mit der Hygienebehörde und wie bisher werden wir gemäß den Anweisungen handeln (dies betrifft städtische Veranstaltungen und Kultureinrichtungen). Gleichzeitig appellieren wir an die Einwohner um Umsicht und Verantwortungsbewusstsein.  Nur so können wir den Eintritt in die  „rote Zone” vermeiden, wo die Einschränkungen um ein Vielfaches größer sind.

      Nachfolgend die Restriktionen für die Einwohner in der  „gelben Zone”:

      Organisation von Kongressen und Messen:

      - 1 Person auf 4m2

      Sportereignisse:

      - max. 25% Zuschauer

      Kulturveranstaltungen:

      - in Räumen 25% Zuschauer

      - in offenen Sporteinrichtungen 25% Zuschauer

      - unter freiem Himmel  max. 100 Personen

      Gastronomie:

      - 1 Person auf 4m2

      Hotels

      - zugelassen, mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken

      Rummel, Vergnügungsparks, Erholungsparks

      - 1 Person auf 10m2

      Fitnessstudios:

      - 1 Person auf 7 m2

      Kinos:

      - max. 25% Zuschauer

      Sanatorien, Reha – Einrichtungen , Kureinrichtungen:

      - bei negativen Corona – Test max. 6 Tage vor Reha – Beginn

      Versammlungen:

      - max. 150 Personen

      Kirchen:

      - im Inneren Maskenpflicht

      - im Außenbereich 1,5 m Abstand oder Maske

      Hochzeiten und Feiern:

      - max. 100 Personen

      Öffentlicher Transport:

      - 100% der Sitzplätze oder 50% der Sitzplätze und  50% der Stehplätze

      - Maskenpflicht

      Masken:

      - im öffentlichen Nahverkehr

      - an öffentlichen Plätzen oder 1,5 m Abstand

      - an Arbeitsplätzen/öffentlichen Gebäuden

      - in Geschäften

      - bei der Ausübung der Religion (auch auf dem Friedhof)

      Handel

      - Handschuhe/Desinfektion

      Nachtclubs, Diskotheken

      - Verbot der Öffnung

      Kosmetik- und Friseursalons, Tattoo - Studios:

      - es darf nur das Servicepersonal und der Kunde anwesend sein

       

      Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der  Regierung.

       

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