Coronavirus #103 – Stettin in der „gelben Zone”

Marta Kufel

Der Ministerrat hat entschieden, dass sich Stettin ab dem 3. Oktober (Samstag) in der so genannten „gelben Zone” befindet. Dies steht in Zusammenhang mit der steigenden Zahl an COVID-19 Infizierten in unserer Stadt in den letzten Tagen. Die Entscheidung der Regierung zieht weitere Änderungen und Einschränkungen nach sich.
Die Stadt Stettin ist in stetigem Kontakt mit der Hygienebehörde und wie bisher werden wir gemäß den Anweisungen handeln (dies betrifft städtische Veranstaltungen und Kultureinrichtungen). Gleichzeitig appellieren wir an die Einwohner um Umsicht und Verantwortungsbewusstsein. Nur so können wir den Eintritt in die „rote Zone” vermeiden, wo die Einschränkungen um ein Vielfaches größer sind.
Nachfolgend die Restriktionen für die Einwohner in der „gelben Zone”:
Organisation von Kongressen und Messen:
- 1 Person auf 4m2
Sportereignisse:
- max. 25% Zuschauer
Kulturveranstaltungen:
- in Räumen 25% Zuschauer
- in offenen Sporteinrichtungen 25% Zuschauer
- unter freiem Himmel max. 100 Personen
Gastronomie:
- 1 Person auf 4m2
Hotels
- zugelassen, mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken
Rummel, Vergnügungsparks, Erholungsparks
- 1 Person auf 10m2
Fitnessstudios:
- 1 Person auf 7 m2
Kinos:
- max. 25% Zuschauer
Sanatorien, Reha – Einrichtungen , Kureinrichtungen:
- bei negativen Corona – Test max. 6 Tage vor Reha – Beginn
Versammlungen:
- max. 150 Personen
Kirchen:
- im Inneren Maskenpflicht
- im Außenbereich 1,5 m Abstand oder Maske
Hochzeiten und Feiern:
- max. 100 Personen
Öffentlicher Transport:
- 100% der Sitzplätze oder 50% der Sitzplätze und 50% der Stehplätze
- Maskenpflicht
Masken:
- im öffentlichen Nahverkehr
- an öffentlichen Plätzen oder 1,5 m Abstand
- an Arbeitsplätzen/öffentlichen Gebäuden
- in Geschäften
- bei der Ausübung der Religion (auch auf dem Friedhof)
Handel
- Handschuhe/Desinfektion
Nachtclubs, Diskotheken
- Verbot der Öffnung
Kosmetik- und Friseursalons, Tattoo - Studios:
- es darf nur das Servicepersonal und der Kunde anwesend sein
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung.