Beseitigung eines Blindgängers in der ul. Smocza
Marta Kufel
Eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg, die in einem Wald am Stadtrand von Stettin gefunden wurde, wird von Spezialisten aus der Stadt gebracht. Die Aktion findet am 19. April dieses Jahres (Freitag) am Vormittag statt.
Aufgrund der Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen, die durch die Räumung von nicht explodierten Kampfmitteln verursacht wird, wird für das folgende Gebiet der Stadt Stettin ein Verbot des Aufenthalts im Freien angeordnet:
- Ul. Smocza von Nr. 14A bis Nr.22C und von Nr. 29 bis Nr. 41.
- Ul. Falskiego von Nr. 1 bis Nr. 13 und von Nr. 23 bis Nr. 41.
- Ul. Leśników von Nr. 1 bis Nr. 12.
- Ul. Polanka von Nr. 12 bis Nr. 16.
- Ul. Wschodnia von Nr. 4 bis Nr. 26.
- Ul. Grzegorzewskiej von Nr. 1 bis Nr. 10.
- Ul. Prószyńskiego von Nr. 1 bis Nr. 17.
- Ul. Korczaka von Nr. 5 bis Nr. 66.
Das Verbot des Aufenthaltes im Freien tritt am 19. April dieses Jahres (Freitag) von 09.45 Uhr bis zu seiner Aufhebung in Kraft und gilt für die Bewohner der oben genannten Straßen. Das Ende des Verbots wird durch Durchsagen aus den Streifenwagen der Polizei und der Stadtpolizei Stettin bekannt gegeben