13°

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadtgemeinde Stettin – Stadtverwaltung Stettin (im Folgenden auch “öffentliche Einrichtung”) verpflichtet sich, die Barrierefreiheit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die Barrierefreiheit digitaler Websites und mobiler Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten.

Diese Erklärung für die Barrierefreiheit gilt für die Website www.wiadomosci.szczecin.eu

Datum der Veröffentlichung der Website: 11-10-2016

Datum des letzten größeren Updates der Website: 28-03-2022

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die Barrierefreiheit digitaler Websites und mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund von Unvereinbarkeiten oder Ausschlüssen, die unten aufgeführt sind.

Nicht verfügbare Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht verfügbar:

1.Einige .DOC-, .XLS- und .PDF-Dateien haben keine Header-Struktur. Soweit möglich, werden Fehler in diesen Dokumenten korrigiert und neue gemäß den Empfehlungen geschaffen.

2.Einige .PDF-Dateien sind Scans von Dokumenten, wie Verträge und Veranstaltungsprogramme. Grundsätzlich werden diese Dateien eliminiert oder Inhalte parallel in einer alternativen Form zur Verfügung gestellt. Benutzer können sich hier mit einem OCR-Tool helfen.

3.Fotos und Grafiken sind nicht mit alternativen Beschreibungen versehen. Diese Art von Versäumnissen wird beseitigt.

4.Die kontextbezogene Suchmaschine hat keine “Label”-Tags und keine Paging-Unterstützung. Der Fehler wird beim nächsten größeren Update behoben.

Ausgenommene Inhalte:

1.Karten sind von der Verpflichtung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ausgenommen.

2.Multimediale Materialien, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Barrierefreiheit veröffentlicht wurden.

3.Einige Dateien, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Barrierefreiheit veröffentlicht wurden.

Diese Erklärung wurde am 29.03.2023 auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch eine öffentliche Stelle erstellt.

Auf der Website können Standard-Tastaturkürzel verwendet werden.


 

Feedback und Kontaktdaten

1.Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website kontaktieren Sie uns bitte. Die Kontaktperson ist Paweł Szczyrski,bip@um.szczecin.pl. Sie erreichen uns auch unter der Telefonnummer (+91) 480 20 70. Auf demselben Weg können auch Anträge auf Zugang zu Informationen gestellt werden, die nicht verfügbar sind und die Barrierefreiheit angefordert werden.

2.Jeder hat das Recht, die digitale Barrierefreiheit der angegebenen Website, mobilen Anwendung oder eines Teils davon zu verlangen und die Bereitstellung der Informationen durch eine alternative Zugangsmöglichkeit zu verlangen.

3.Die Anfrage sollte Folgendes enthalten:

1.Kontaktdaten der anfragenden Person,

2.Angabe zur digital zugänglichen Website, mobilen Anwendung oder eines Teils davon,

3.Angabe der Art und Weise der Kontaktaufnahme mit der anfragenden Person,

4.gegebenenfalls Angabe einer alternativen Zugangsmöglichkeit.

4.Die Barrierefreiheit der digitalen Website, der mobilen Anwendung oder eines Teils davon erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Anfrage.

5.Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so sind der ersuchenden Person unverzüglich die Gründe für die Verzögerung und die Frist für die Bereitstellung der digitalen Barrierefreiheit mitzuteilen, wobei diese Frist zwei Monate ab dem Tag der Aufforderung nicht überschreiten darf.

6.Die Barrierefreiheit eines digitalen Elements einer Website oder einer mobilen Anwendung wird verweigert, wenn dadurch die Integrität oder Zuverlässigkeit der übermittelten Informationen beeinträchtigt werden könnte.

7.Kann die digitale Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden, so werden der anfordernden Person unverzüglich die Gründe dafür mitgeteilt, warum die digitale Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden kann.

Für die Bereitstellung eines alternativen Zugangs zu einem bestimmten Element der Website oder mobilen Anwendung gelten entsprechend die Absätze 4 bis 7.


 

Berufungsverfahren

1.Im Falle Verweigerung nach Artikel 18 Absatz 6 des Gesetzes über die Barrierefreiheit der digitalen Website, mobilen Anwendung oder eines bestimmten Elements der Website oder der mobilen Anwendung bereitzustellen, oder der Nutzung einer alternativen Zugangsmöglichkeit gemäß Artikel 18 Absatz 6 des Gesetzes über die Barrierefreiheit digitaler Websites und mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen, so hat die Person das Recht, eine Beschwerde in Angelegenheit der Bereitstellung der digitalen Website , einer mobilen Anwendung oder einem Element einer Website oder eine mobile Anwendung einzureichen.

2.Für Beschwerden, die in Verfahren zur Gewährleistung der Barrierefreiheit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines Elements einer Website oder einer mobilen Anwendung behandelt werden, gelten die Bestimmungen von Abschnitt VIII des Gesetzes vom 14. Juni 1960 – Verwaltungsgesetz.

Für die Bereitstellung eines alternativen Zugangs zu einem bestimmten Element der Website oder mobilen Anwendung gelten entsprechend die Bestimmungen der Absätze 1 und 2.

Im Falle der Weigerung, einem Ersuchen um Barrierefreiheit oder einen alternativen Zugang zu den Informationen nachzukommen, kann der Ersuchende eine Beschwerde zur Barrierefreiheit der digitalen Website, der mobilen Anwendung oder eines Elements der Website oder der mobilen Anwendung einreichen.

Wenn das oben beschriebene Verfahren ausgeschöpft ist, können Sie auch einen Antrag an denBeauftragten für Bürgerrechte stellen.

 

Bauliche Barrierefreiheit

Gebäude der Stadtverwaltung am pl. Armii Krajowej 1 in Stettin

Das Gebäude der Stadtverwaltung ist an die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen angepasst. Die Arbeit des Büros ist so organisiert, dass die überwiegende Mehrzahl der Angelegenheiten, mit denen sich die Bewohner melden, im Erdgeschoss, im Kunden-Service-Saal, erledigt wird.

Bei der Stadtverwaltung von Stettin sind elf Parkplätze für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen bestimmt, die gemäß der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 24. April 2019 zur Änderung der Verordnung über die spezifischen technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Sicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für ihre Anbringung auf den Straßen gekennzeichnet sind (Gesetzesblatt von 2019, Pos. 2311).

Lage der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen:

1.Auf dem pl. Armii Krajowa 1 befinden sich drei Parkplätze auf dem Gelände, das direkt an den rechten Flügel des Amtes angrenzt, sowie vier Parkplätze gegenüber dem Haupteingang des Amtes (von der Seite der ul. Felczaka).

2.Auf der ul. Odrowąża 1 gibt es zwei Parkplätze direkt am Eingang des Amtsgebäudes.

3.In der ul. Szymanowskiego befinden sich zwei Parkplätze auf dem Gelände, das direkt an das Hauptgebäude des Amtes angrenzt, direkt am Tor, das auf die Jasne Błonia führt.

Darüber hinaus sind in unmittelbarer Nähe der Behörde Parkplätze für Behinderte, Eltern mit Kind unter 3 Jahren und Schwangere ausgewiesen.

1.Auf dem pl. Armii Krajowej gibt es einen Parkplatz für ein Fahrzeug einer schwangeren Frau – gegenüber dem Haupteingang des Amtes (von der ul. Szymanowskiego kommend) und einen Parkplatz für das Fahrzeug eines Elternteils mit einem Kind unter 3 Jahren auf dem Grundstück, das direkt an den rechten Flügel des Amtes angrenzt.

2.Zusätzliche Plätze für behinderte Menschen befinden sich an folgenden Standorten: auf der ul. Szymanowskiego auf beiden Seiten des Fußgängerausgangs aus der Jasné Błonia, ein Platz am Eingang zur Jasné Błonia, ein Platz in der ul. Felczaka 18 B, zwei Plätze an der Ecke der ul. Felczaka und Odrowż und ein Platz an der Ecke der ul. Odrowż und Szymanowskiego.

Beschreibung der Barrierefreiheit des Gebäudes:

1.Anpassung für Personen mit eingeschränkter Mobilität:

1.an den vier Eingängen zum Gebäude gibt es Rampen, die mit geeigneten Handläufen ausgestattet sind,

2.die Eingangstür zu den beiden Flügeln des Gebäudes, wo die meisten Angelegenheiten erledigt werden, öffnet sich automatisch,

3.das Gebäude verfügt über fünf Plattformen/Treppenlifte, die von den Mitarbeitern der Behörde bedient werden;

4.im Gebäude befinden sich drei Personenaufzüge mit Abmessungen und Ausrüstungen, die die Mobilität einer Person im Rollstuhl ermöglichen,

5.im Kunden-Service-Saal gibt es sechs Plätze mit einer abgesenkten Tischplatte, die für Rollstuhlfahrer bestimmt sind;

6.Im Kunden-Service-Saal und in den oberen Etagen des Gebäudes befinden sich Toiletten, die an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst sind und mit einer Sprechanlage ausgestattet sind;

2.Anpassung für Personen mit Funktionsstörungen des Sehorgans:

1.am Eingang des Gebäudes von der Seite des Kunden-Service-Saal ist eine Tafel angebracht, die die Öffnungszeiten des Büros in Braille angibt.

2.vom Eingang zum Kunden-Service-Saal führt ein konvexer Weg,

3.direkt vor dem Eingang des Kunden-Service-Saals wurde eine interaktive Informationstafel mit Inschriften in Braille-Sprache und einem Sprachinformationssystem aufgestellt,

4.im Kunden-Service-Saal befindet sich ein mit einem Vergrößerer ausgestatteter Stand, der das Lesen von Dokumenten durch sehbehinderte Personen ermöglicht,

5.im Kunden-Service-Saal wurde ein Sprachinformationssystem installiert, das über die aktuelle Verfügbarkeit von Plätzen für die Erledigung der Angelegenheiten informiert,

6.die Kanten des ersten und letzten Treppenlaufs sind durch ein aufgeklebtes gelb-schwarzes Kontrastbandes gekennzeichnet;

7.die Panele zum Ruf des Aufzuges sind mit einem kontrastfarbenen gelben Klebeband gekennzeichnet,

8.In allen Aufzügen sind die Tasten in Braille-Schrift beschriftet, sie haben beleuchtete Ränder in Kontrastfarben, mit der besonderen Hervorhebung der Stufe “Null”; zwei Aufzüge sind mit einem Sprachinformationssystem ausgestattet;

3.Anpassung für Menschen mit Funktionsstörungen des Hörorgans:

1.im Kunden-Service-Saal wurde ein visuelles Informationssystem installiert, das über die aktuelle Verfügbarkeit von Plätzen für die Erledigung von Angelegenheiten informiert,

2.die 30 am häufigsten verwendeten Angelegenheiten wurden in Gebärdensprache übersetzt und auf den Internetseiten der Stadtverwaltung veröffentlicht.

3.ein Teil der Mitarbeiter des Kundenservicesaals ist geschult und spricht Gebärdensprache,

4.Personen, die anhaltende oder periodische Kommunikationsschwierigkeiten haben, können sich mit der Stadtverwaltung von Stettin in Verbindung wie folgt in Verbindung setzen:

  E-Mail:boi@um.szczecin.pl,

  Fax: 914245322,

5.sowie persönlich – Information der Stadtverwaltung Stettin, rechter Flügel, einfache Amtsangelegenheiten werden direkt von den Gebärdensprachlern der Stadtverwaltung Stettin erledigt. Die Erledigung einer solchen Angelegenheit durch den Berechtigten bedarf keiner vorherigen Anmeldung. In besonders komplizierten Fällen sollte der Berechtigte seinen Wunsch nach Inanspruchnahme eines Gebärdensprachdolmetschers mindestens 3 Arbeitstage vor dem Ereignis erklären, außer in Notfällen. Die Dienstleistung ist kostenlos für den Behinderten im Sinne des Gesetzes über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Leitfaden für Menschen mit Hörbehinderung – wohin im Gebäude der Stadtverwaltung und Beschreibung des Verfahrens in der Video-Version:http://eurzad.szczecin.pl/chapter_51179.asp

Filiale der Stadtverwaltung Stettin in der ul. Rydla 39-40 in Stettin

Die Zweigstelle der Stadtverwaltung Stettin befindet sich in einem ebenerdigen Gebäude und ist an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst. In der Nähe des Objekts wurde ein Parkplatz, mit einem Kreuz als Behindertenparkplatz ausgewiesen.

Beschreibung der Barrierefreiheit des Gebäudes:

1.Anpassung für Personen mit eingeschränkter Mobilität:

1.am Eingang des Gebäudes befindet sich eine Rampe, die mit entsprechenden Handläufen ausgestattet ist,

2.Im Kunden-Service-Saal befindet sich ein Stand mit einer abgesenkten Tischplatte für Rollstuhlfahrer,

3.Im Gebäude befinden sich entsprechend angepasste Toiletten.

2.Anpassung an Personen mit Seh- und Hörfunktionsstörungen:

1.der Saal ist mit einem visuellen und sprachlichen Informationssystem ausgestattet,

2.ein Teil der Mitarbeiter, die in der Zweigstelle des Amtes arbeiten, spricht Gebärdensprache.

Kein Dolmetscher für Gebärdensprache über elektronische Kommunikationsmittel.

Mobile Apps

Die Stadtverwaltung Stettin stellt folgende mobile Anwendungen zur Verfügung:
-Wiadomości Szczecin
-Alert Szczecin
-iDziennik
-Mobilna Karta Miejska

 

Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Stettin
Plac Armii Krajowej 1
70-456 Szczecin
Tel.: 91 42 45 000
Fax: 91 42 45 322
E-Mail:boi@um.szczecin.pl