Sind Sie Autofahrer? Informieren Sie sich über die Änderungen, die seit dem 1. Mai in Stettin für das Parken gelten.

Marta Kufel

Die innerstädtische gebührenpflichtige Parkzone, eine neue Gebührenordnung für die SPP und die Umstrukturierung der PPN – am 1. Mai treten drei wichtige Parkbeschlüsse in Kraft.
Die Änderungen betreffen die Grenzen und Vorschriften der SPP sowie die Vorschriften für unbewachte kostenpflichtige Parkplätze (PPN). Die wichtigste Neuerung ist die Einrichtung einer kostenpflichtigen Parkzone in der Altstadt.
Innerstädtische gebührenpflichtige Parkzone (SPN)
Gemäß dem Gesetz über öffentliche Straßen kann eine Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern in einem dicht bebauten, funktionalen Innenstadtbereich eine Sonderparkgebühr festlegen, wobei die Parkgebühren höher sein können als in der SPP und die Gebührenpflicht an sieben Tagen in der Woche gelten kann.
Und genau für diese Lösung haben sich die Stadträte in der Altstadt zwischen den Straßen ul. Tkacka, Mściwoja und Panieńska entschieden.
Die wichtigsten Grundsätze der Funktionsweise der innerstädtischen SPP in Stettin:
- Parkgebühren fallen an allen Tagen der Woche von 8 bis 22 Uhr an (außer am 2. Mai, 24. und 31. Dezember).
- Der Tarif für die erste Stunde beträgt 8 PLN, für die zweite 9,60 PLN, für die dritte 11,40 PLN und für die vierte und jede weitere Stunde 8 PLN.
- Jahresabonnement für Einwohner der innerstädtischen SPP: 440 PLN (Halbjahresabonnement: 220 PLN).
- Abonnenten können im gesamten Bereich der innerstädtischen SPP sowie ohne zusätzliche Gebühren auf der PPN Trasa Zamkowa parken.
- Monatliches Abonnement für juristische Personen und Organisationseinheiten: 300 PLN/Monat.
- Pauschalgebühr für Personen mit Behinderung und Begleitpersonen von Personen mit Schwerbehinderung: 10 PLN/Jahr
- Zusatzgebühr für die Nichtentrichtung der regulären Parkgebühr: 400 PLN (200 PLN bei Zahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung)
Tafeln mit grundlegenden Informationen zur innerstädtischen SPP werden an jedem Parkautomaten auf der oberen Terrasse der Altstadt angebracht. Die dominierende Farbe der innerstädtischen SPP-Beschilderung ist Grün.
Zum Erwerb eines Einwohnerabonnements sind natürliche Personen berechtigt, die im Gebiet der innerstädtischen SPP wohnen und ihre Einkommensteuer in Stettin entrichten. Ein Abonnement für juristische Personen und Organisationseinheiten steht Unternehmen oder Institutionen zu, die ihren Sitz im Gebiet der innerstädtischen SPP haben. Einwohner und Unternehmen (Organisationseinheiten) sind nur zum Erwerb eines Abonnements berechtigt.
Wie in der SPP kann man auch in der innerstädtischen SPP einmal pro Tag eine 15-minütige kostenlose Parkzeit in Anspruch nehmen, sofern man einen Null-Ticket am Fahrkartenentwerter oder über eine mobile App (sofern diese über diese Funktion verfügt) entnimmt. Neu ist die Möglichkeit, die App zu nutzen. Eine ähnliche Regelung wurde in die Novelle der SPP-Verordnung aufgenommen.
Verzeichnis der Straßen in der innerstädtischen gebührenpflichtigen Parkzone:
Plac Żołnierza Polskiego (ul. Mariacka bis Farna), Farna, Grodzka, Koński Kierat (von ul. Mariacka bis Farnea), Korsarzy, Księcia Mściwoja II, Kuśnierska, Łaziebna, Mariacka, Panieńska, Rycerska, Sołtysia, Staromiejska (von ul. Grodzka bis Wyszyński), Staromłyńska (von Plac Żołnierza Polskiego bis ul. Końskiego Kieratu, Tkacka.
„Die Einführung der innerstädtischen SPP in Stettin ermöglicht eine Erhöhung der Parkgebühren, eine Verlängerung der Gebührenzeit von 8:00 bis 22:00 Uhr und eine Ausweitung der Zone auf Samstage und Sonntage“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. “Ziel dieser Änderungen ist es (...):
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Parkplätzen, insbesondere für Anwohner;
- Reduzierung der Haltezeiten, Verringerung der Auslastung in der Zone und Erhöhung der Fluktuation;
- Verbesserung der Luftqualität durch Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge in diesem Gebiet
- Schaffung eines attraktiven Raums, der auf die Bedürfnisse der Einwohner und der lokalen Wirtschaft zugeschnitten ist.
- Änderung des Beschlusses über die gebührenpflichtige Parkzone
- Am 1. Mai ändern sich auch die Betriebsregeln, einschließlich der Grenzen und der Preisliste für die SPP. In den Bereich der Zone werden folgende Straßen aufgenommen:
- Ein Abschnitt der ul. Montwiłła in der Nähe des Polnischen Theaters
- Ein Abschnitt der ul. Ku Słońcu zwischen dem Pilecki-Kreisverkehr und dem Haupttor CC.
- ul. Zbożowa auf der Lastadieinsel (Łasztownia).
Der Beschluss reduziert auch den Anteil der gelben Zone in Gebieten, in denen die Fahrzeugrotation unzureichend ist.
Die derzeit gültige Preisliste der SPP stammt aus dem März 2021. Seitdem ist die kumulierte Inflationsrate in Polen um über 35 Prozent gestiegen. Ziel der Änderungen in der Preisliste ist es, die Gebühren an die Inflation anzupassen und damit die Verfügbarkeit von Parkplätzen in der gebührenpflichtigen Parkzone zu verbessern.
Nachfolgend finden Sie die Änderungen in den einzelnen Gebührenkategorien.
Reguläre Gebühren und Abonnements |
WAR |
IST |
Unterzone A für die erste Stunde |
3,60 zł |
4,40 zł |
Unterzone B für die erste Stunde |
2,80 zł |
3,60 zł |
Monatliches Abonnement UNTERZONE A |
240 zł |
300 zł |
Monatliches Abonnement UNTERZONE B |
150 zł |
200 zł |
Abonnementgebühr für eine bestimmte Anzahl von Tagen UNTERZONE A |
30 zł |
40 zł |
Abonnementgebühr für eine bestimmte Anzahl von Tagen UNTERZONE B |
20 zł |
30 zł |
In der roten Zone beträgt die Gebühr für die zweite Stunde: 5,20 PLN, für die dritte Stunde 6,20 PLN, für die vierte und jede weitere Stunde 3,60 PLN. In der gelben Zone beträgt die Gebühr: 4,30 PLN, 5,10 PLN, 3,60 PLN.
PAUSCHALGEBÜHREN |
WAR |
IST |
Pauschalgebühr für 12 Monate für Personen mit Behinderung |
10 zł |
O.Ä. |
Pauschalgebühr für 12 Monate für einen Betreuer einer behinderten Person |
10 zł |
O.Ä. |
Pauschalgebühr für 6 Monate für Einwohner der Zone |
180 zł |
220 zł |
Pauschalgebühr für 12 Monate für Einwohner der Zone |
360 zł |
440 ZŁ |
Pauschalgebühr für Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die Schulen, Erziehungseinrichtungen, Betreuungseinrichtungen und Kindertagesstätten besuchen |
10 zł |
O.Ä. |
Pauschalgebühr für den Halter eines Hybridfahrzeugs |
50 zł / Monat |
150 zł / Monat |
Die Zusatzgebühr erhöht sich von 200 auf 400 PLN, jedoch beträgt sie 200 PLN, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellung der Mitteilung oder deren Erhalt per Post entrichtet wird.
Erleichterung für die Bewohner der Zone
Derzeit können Einwohner des SPP-Gebiets eine Parkgenehmigung erwerben, die zum Parken in der Straße, in der sie wohnen, oder in einer angrenzenden Straße berechtigt, wobei die Gebühr jedoch nur für eine vom Fahrzeughalter angegebene Straße gültig ist. Der neue Beschluss sieht eine Regelung vor, die das Parken in zwei Straßen ermöglicht. Dabei kann der Einwohner zwei Straßen aus drei auswählen: die eigene Wohnstraße, eine angrenzende Straße oder eine Straße in der näheren Umgebung.
Weitere wichtige Änderungen in den SPP-Bestimmungen:
- Einführung eines Ersatzabonnements, das die Nutzung des erworbenen Abonnements für ein anderes Fahrzeug als das, für das es erworben wurde, ermöglicht – z. B. während einer Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt.
- Erzwingung der Rotation von Fahrzeugen auf Lieferplätzen durch die Einführung einer kostenlosen Parkkarte für Lieferfahrzeuge, die beispielsweise für 15 Minuten am Parkautomaten erworben werden kann. Die gleichen Regelungen gelten für Beschlüsse über Sonderparkplätze und Parkverbotszonen.
Änderungen bei unbewachten gebührenpflichtigen Parkplätzen
Der dritte Beschluss betrifft die PPN. Ende April werden die PPN in der ul. Orła Białego (aufgrund fehlender Parkplätze nach der geplanten Umgestaltung des Platzes) und in der Szymanowskiego abgeschafft. Der Grund für die Abschaffung der PPN in der ul. Szymanowskiego ist die Existenz einer SPP in derselben Straße und die daraus resultierenden Probleme der Autofahrer bei der Wahl des richtigen Parkautomaten (PPN oder SPP).
Aus denselben Gründen wurde im März dieses Jahres die PPN Ogińskiego aufgelöst. Infolge der neuen vermessungstechnischen Aufteilung des Grundstücks Nr. 13, Flur 1021, befindet sich die bisher von der PPN Ogińskiego genutzte Parkbucht nun im Bereich der öffentlichen Straße, wodurch sie in die gebührenpflichtige Parkzone einbezogen werden kann. Die Parkplätze der aufgelösten PPN Ogińskiego sind ab dem 1. Mai gemäß der Preisliste der roten Zone der gebührenpflichtigen Parkzone zu entrichten.
Am 9. Mai wird auf dem Parkplatz an der ul. Piotra-Skargi, gegenüber dem Denkmal für die Tat der Polen, ein neuer unbewachter kostenpflichtiger Parkplatz unter dem Namen PPN Jasne Błonia in Betrieb genommen.
Preise für das Parken auf PPN-Parkplätzen ab Mai 2025:
Kostenpflichtiger, unbewachter Parkplatz |
Stündlicher Tarif |
Tage, Betriebszeiten |
PPN Dolny Taras |
8 zł |
Ganzen Woche, in der Zeit von 8-22 Uhr |
PPN Jasne Błonia |
4 zł |
werktags, in der Zeit von 8-22 Uhr |
PPN Trasa Zamkowa |
2,80 zł |
werktags, in der Zeit von 8-22 Uhr |
PPN Czarnieckiego |
2,80 zł |
werktags, in der Zeit von 8-22 Uhr |
Ähnlich wie bei der SPP und der innerstädtischen SPP kostet die Jahreskarte für Anwohner des PPN Dolny Taras 440 PLN pro Jahr und 220 PLN pro Halbjahr. Inhaber einer Jahreskarte können zusätzlich auf dem PPN Trasa Zamkowa parken.
Zusätzliche Gebühr in der PPN für die Nichtentrichtung der regulären Gebühr für das Parken oder für das Parken an einem nicht dafür vorgesehenen Ort: 200 PLN.
Drei kostenlose Tage auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen
– Um die Parkregeln in der Stadt zu vereinheitlichen, werden am 2. Mai, 24. und 31. Dezember, analog zur gebührenpflichtigen Parkzone, die Sonderparkplätze für Behinderte (ŚSPP) und die Kurzzeitparkplätze (PPN) gebührenfrei sein – sagt Wojciech Jachim, Sprecher von NiOL.